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Unser Nachhaltiges

Brennholz

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Brennholz aus
nachhaltigem Anbau!

Wusstest Du schon, dass im Werkstattbereich Garten von unseren Bewohnern Laubmischholz zu Brennholz/Kaminholz aufgearbeitet wird?

 

Das Besondere bei uns:

  • Das Holz kommt zu 100% aus PEFC-Zertifizierten Wäldern, für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.

  • Wir verarbeiten ausschließlich Holz aus regionalen Wäldern. In der Regel handelt es sich um Birke, Buche, Eiche und Robinie, je nach Angebot.

  • Nadelholz verarbeiten wir in der Regel nicht.

  • Wir liefern es ofenfertig gespalten.

  • Die Scheitlänge liegt zwischen 25 und 30 cm.

  • Unser Brennholz ist vorgetrocknet. Wann das vorgetrocknete Holz brennfähig ist, hängt von Sorte, Witterung und Lagerung ab. Für eine optimale Trocknung empfehlen wir das Holz an einem geschützten und luftigen Ort zu stapeln. Das Stapeln übernehmen wir kostenfrei auf Wunsch bei der Anlieferung.  

  • Unser Holz kostet 240,00 € für ca. 2,80 SRM (= 1 Anhänger). Das entspricht einem Preis von 85,75 € für 1 SRM. Alle Preise sind inklusive 7% Umsatzsteuer.

  • Die Transportkosten staffeln sich nach der Entfernung:

  • Für eine Lieferung innerhalb von Eschede (Dalle, Endeholz, Eschede, Habighorst, Höfer, Marwede, Scharnhorst) berechnen wir 15,00 €

  • Für eine Entfernung bis 30 Km ab Eschede berechnen wir 30,00 €

  • Für eine Entfernung bis 50 Km ab Eschede berechnen wir 45,00 €

  • Ab einer Entfernung über 50 Km ab Eschede berechnen wir 1,00 € je Km

 

 

 

 


 

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100 % aus PEFC
zertifizierten Wäldern

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Nachhaltig vom Wald bis zum Endprodukt

Was sagt das PEFC-Siegel aus?

In Deutschland sind zwei Drittel der Wälder nach den Standards von PEFC zertifiziert. Beim Kauf von Holz unter diesem Siegel ist sichergestellt, dass das Holz nicht aus Raubbau und Waldzerstörung, sondern aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt.

Holz- und Papierprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung. PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“, also ein „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“.

 

Bei Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung können Gemäß § 120 SGB IV 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden netto Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

 

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